Jeder Mensch kann seine Bestattungswünsche selbst bestimmen. Hierzu ist es sinnvoll eine letztwillige Verfügung, bzw. ein Testament mit seinen eigenen Wünschen anzufertigen und diese bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegen zu lassen.
Auch die Wahl des Bestatters seines Vertrauens, bzw. des Krematoriums kann der Verstorbene im Vorfeld selbst bestimmen oder Gesetz dem Fall das keine letztwillige Verfügung des Verstorbenen vorliegt, bestimmen die Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter die Wahl der Bestattung. Das Bestimmungsrecht der Angehörigen darf hierbei mit der Vorschrift, dass die Bestattungsart dem Willen des Verstorbenen zu entsprechen hat, nicht im Widerspruch stehen.
Mit dem Wandel in der Bestattungsbranche und der Öffnung der europäischen Grenzen, ist es sinnvoll geworden seine Bestattungswünsche zu Lebzeiten festzuhalten. Hierbei ist ganz wichtig auch die Krematoriumswahl festzuschrieben, denn immer häufiger erfolgen Überführungen von Verstorbenen zur Einäscherung quer durch die Republik oder in osteuropäische Krematorien und das nur damit Einzelne ein paar EURO sparen können, ganz ohne Rücksicht auf die Pietät und Würde der Verstorbenen.
Nutzen Sie daher die Möglichkeiten und besichtigen Sie das Krematorium Ihrer Wahl, denn mit der Privatisierung von Krematorien ist dieses Heute jederzeit möglich.